WEG-Verwaltung in Frankfurt am Main

Die WEG-Verwaltung führt Gemeinschaften durch das Wirtschaftsjahr. Wir erstellen den Wirtschaftsplan, fertigen die Abrechnung an und planen die Instandhaltung. Der Verwaltungsbeirat hat dabei stets einen festen Ansprechpartner für die Wohnanlage. Unser Fokus liegt auf sachlicher Aufklärung und nachvollziehbaren Zahlen.
- Zertifizierte Verwalter für Ihre ImmobilieGeprüft vor der Industriekammer für eine kompetent aufgestellte Sachbearbeitung.
- Transparenz für die EigentümergemeinschaftBewirtschaftung und Rücklagen werden getrennt geführt.
- Klare TrennungDie WEG-Konten werden auf den Namen der Gemeinschaft geführt, strikt getrennt vom Verwaltervermögen.
Ihre Hausverwaltung in Frankfurt am Main
Es gibt drei Arten von Verträgen und drei verschiedene Auftraggeber. Entscheidend bei der Immobilienverwaltung ist immer die Frage, wem das Gebäude gehört.
Professionelle WEG-Verwaltung in Frankfurt
Auftraggeber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf dieser Seite geht es um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und das Eigentum, das allen gehört.
Immobilienverwaltung für private Eigentümer
Wenn Sie Ihr Sondereigentum vermieten, kann dies optional durch die Sondereigentumsverwaltung betreut werden.
Verwaltung für Ihre gewerbliche Immobilie
Verträge über Ladenflächen oder Büros folgen anderen Regeln bezüglich Laufzeiten und Indexmieten.
Zuständigkeit unserer WEG-Verwaltung
Alles, was allen gemeinsam gehört, fällt in die Zuständigkeit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die bauliche Grenze verläuft in der Regel an der Wohnungstür.


Gemeinschaftseigentum der Anlage
Ihr persönliches Sondereigentum
Kurz (und stark vereinfacht) gesagt kümmert sich der WEG-Verwalter um das Grundstück, das Gebäude von außen und dessen Struktur, der Eigentümer um die Oberflächen seiner Wohnung.
Tägliche Aufgaben der Hausverwaltung
Eine ordnungsgemäß arbeitende Hausverwaltung in Frankfurt am Main ist in drei Bereichen tätig. Fehlt einer dieser Bereiche, zeigen sich die Folgen oft erst Jahre später.
Der kaufmännische Bereich der Liegenschaft
Die Buchhaltung muss fehlerfrei sein. Jeder Zahlungseingang wird verbucht und Rechnungen werden geprüft, um transparente Zahlen vorzulegen.
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnung
- Hausgeld
- Mahnwesen
- Erhaltungsrücklage und kaufmännisch saubere Belege
Die technische Betreuung des Gebäudes
Die Objektbegehung dient dem Werterhalt. Wir koordinieren Handwerker und prüfen Schäden, bevor sie sich ausweiten.
- Sanierung begleiten
- Wartungsverträge steuern
- laufende Instandhaltungen sowie die Einholung von Angeboten
Organisation für Eigentümergemeinschaften
Technische und organisatorische Vorbereitungen bündeln sich in der Versammlung. Dort werden die Vorgaben für das Jahr gemacht.
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Beschluss-Sammlung führen
- Kontakt zum Beirat und Schriftverkehr

Was zur Immobilie gehört, wird durch die Teilungserklärung definiert. Genau dort beginnt unsere Arbeit.
Das Verwaltungsjahr im festen Rhythmus
Die Abwicklung der Aufgaben in Eigentümergemeinschaften folgt einem festen Zyklus. Ob es sich um 10 Einheiten handelt oder um ein größeres Objekt, der Ablauf ist vorgegeben.
Die Jahresabrechnung als Rückschau
Wir zeigen auf, wofür Gelder im vergangenen Jahr verwendet wurden.
Die ordentliche Eigentümerversammlung
Wir leiten die Sitzung und schreiben danach das rechtlich bindende Protokoll.
Umsetzung von gefassten Beschlüssen
Die gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden schrittweise ausgeführt.
Der Wirtschaftsplan für das Folgejahr
Die Berechnung der voraussichtlichen Kosten bestimmt das neue Hausgeld.
Geregelter Wechsel vom alten Verwalter
Ein Wechsel der Hausverwaltungen wird von Gemeinschaften meist zum Jahreswechsel vollzogen.
Digitale Transparenz für alle Eigentümer
Um Wartezeiten zu vermeiden, nutzen wir ein Kundenportal. Durch das Arbeiten mit digitalen Prozessen haben Sie Einsicht in Ihre Unterlagen. Das ermöglicht eine effiziente Verwaltung und spart Papier.

- Jahresabrechnung und aktueller WirtschaftsplanDie Unterlagen sind dort zu finden, sobald sie für das Objekt freigegeben wurden.
- Protokolle und die Beschluss-SammlungSie können nachschlagen, welcher Beschluss in der Vergangenheit gefasst wurde.
- Sonstige DokumenteGrundlegende Papiere sind für Eigentümer hinterlegt.
- Gleiche Einsicht für alle EigentümerJeder sieht die Dokumente, die das Haus gemeinschaftlich betreffen. Das sorgt für maximale Transparenz.
Wer lieber Papier bekommt, meldet sich. Der Zugang zum Portal ändert nichts an der Erreichbarkeit des Sachbearbeiters. Es entlastet ihn und er hat dann mehr Zeit für die wichtigen Dinge.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie an. Wir prüfen dann gemeinsam, ob unsere Leistungen zu Ihrer Wohnanlage passen und wir vertrauensvoll zusammenarbeiten können.
Termin vereinbaren
Tragen Sie Ihren Wunschtermin ein. Wir rufen Sie an, um offene Fragen zu klären und uns kennenzulernen.
Oder Sie rufen direkt an.
069 59 77 88 58Freie Termine werden geprüft.
Uhrzeit
Vormittag
Nachmittag
Wählen Sie einen Tag und eine Uhrzeit.
Wichtiges Wissen für die Eigentümergemeinschaft
Der Beirat bildet die Brücke zwischen Gemeinschaft und Verwaltung. Die folgenden Absätze fassen zusammen, wie die Rollenverteilung gemäß Wohnungseigentumsgesetz geregelt ist.
Was der Verwalter tun darf
Die Wohnungseigentumsverwaltung führt aus, was die Gemeinschaft der Eigentümer als Verband vorgibt.
Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst rechtsfähig. Sie ist unsere Auftraggeberin, und ihre Beschlüsse bestimmen das Handeln. Wir bereiten diese Beschlüsse vor, führen sie aus und rechnen darüber ab. Die professionelle Hausverwaltung handelt stets in einem rechtssicheren Rahmen.
Wir dürfen keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen vornehmen, die gegen die Interessen der Eigentümer verstoßen. Wenn Sie als einzelner Eigentümer etwas verändern möchten, das allen gehört, führt der offizielle Weg über einen Antrag auf der Eigentümerversammlung.
Die Abrechnungsspitze im Fokus
Der Unterschied zwischen Plan und Realität zeigt sich in der Abrechnungsspitze, über die abgestimmt wird.
Aus dem Wirtschaftsplan leitet sich Ihr monatliches Hausgeld ab. Er schätzt die Betriebskosten, die Vergütung des Verwalters und die Zuführung zur Rücklage. Am Ende des Jahres stellen wir die tatsächlichen Ausgaben daneben. Wir legen Wert darauf, dass diese Gegenüberstellung transparent und verständlich bleibt.
Die Differenz zwischen diesen beiden Werten ist die Abrechnungsspitze. Ausschließlich über diese Summe beschließt die Versammlung. Das erfordert eine klare Kommunikation seitens der Verwaltung, damit jeder Eigentümer die Zahlen nachvollziehen kann, bevor er seine Stimme abgibt.
Umgang mit der Erhaltungsrücklage
Fremdgelder dürfen nicht vermischt werden. Das Geld gehört der Eigentümergemeinschaft, nicht der Verwaltung.
Wir führen für jede Gemeinschaft eigene Bankkonten. Es gibt ein Konto für die laufende Bewirtschaftung und eines für die Erhaltungsrücklage. Sammelkonten über mehrere Objekte hinweg kommen nicht infrage, da sich Gelder so nicht sauber trennen lassen. Das schützt das Vermögen der Eigentümer.
Die Rücklage ist zudem keine bloße Formalie. Ein Dach hält nicht ewig, und wer zu wenig zurücklegt, steht später vor einer Sonderumlage. Eine angemessene Reserve ist essenziell für den Erhalt des Gemeinschaftseigentums. Wir schlagen der Gemeinschaft auf Basis des Gebäudezustands eine passende Summe vor.
Merkmale für zertifizierte Verwalter
Neben kaufmännischen und technischen Qualifikationen ist auch die formale Eignung messbar.
Ein häufiger Beschwerdegrund in Eigentümergemeinschaften ist eine verspätete Abrechnung oder fehlende Erreichbarkeit. Es ist ratsam zu erfragen, wie viele Objekte ein Sachbearbeiter betreut. Nur wenn die Anzahl der Einheiten realistisch kalkuliert ist, bleibt Raum für eine persönliche Betreuung. Das zeichnet eine professionelle Verwaltung aus.
Seit Dezember 2023 können Gemeinschaften verlangen, dass der Hausverwalter nach § 26 zertifiziert ist. Bei uns arbeiten zertifizierte Kräfte und gleichgestellte Fachleute, die durch Schulungen ihr Wissen erweitern. Diese formal zertifizierten Nachweise geben der Gemeinschaft Sicherheit bei der Verwalterwahl.
Hausverwaltung in Frankfurt am Main
Das Einzugsgebiet ist begrenzt, da Objektbegehungen und Versammlungen eine Präsenz vor Ort erfordern.
Als lokaler Immobilienverwalter Hessen liegt unser Fokus auf der Betreuung von Gemeinschaften im Stadtgebiet und nahem Umland. Die Wege zu den Eigentümerversammlungen oder zu einem kurzfristigen Schadenstermin bis nach Sachsenhausen müssen machbar bleiben. Wer eine WEG-Verwaltung Frankfurt sucht, benötigt jemanden aus der Region.
Eine WEG-Verwaltung in Frankfurt am Main kann nur dann effizient arbeiten, wenn die Anfahrtswege kurz sind. Liegt Ihre Anlage knapp außerhalb, sprechen Sie uns dennoch an. Wir prüfen sachlich, ob wir die technische Betreuung und die Anwesenheit im Notfall verlässlich leisten können.
FAQ zur Hausverwaltung in Frankfurt am Main
Die folgenden Antworten decken wiederkehrende Fragen aus dem FAQ ab. Wenn Ihr Anliegen nicht aufgeführt ist, klären wir das gerne telefonisch. Das geht oft schneller als eine E-Mail.
069 59 77 88 58Die Bestellung erfolgt immer durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Ein einzelner Eigentümer oder der Beirat kann das nicht alleine entscheiden. Die erste Bestellung bei Neubauten läuft oft höchstens drei Jahre, Folgebestellungen meist bis zu fünf Jahre.
Das aktuelle WEG-Recht trennt deutlich. Gemeinschaftseigentum ist alles, was dem Bestand des Gebäudes dient oder gemeinsam genutzt wird, wie Fassade, Dach und Treppenhaus. Sondereigentum sind die Eigentumswohnungen von innen. Hier sind die Eigentümer selbst für Renovierungen zuständig.
Beschlossen wird heute nur noch die Abrechnungsspitze. Das ist die Differenz zwischen den Vorauszahlungen laut Wirtschaftsplan und den tatsächlich entstandenen Kosten. Die gesamte Zahlenreihe legen wir dennoch vor, um die nötige Transparenz zu wahren.
Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Die Rücklage dient der Instandhaltung und schützt vor Sonderumlagen. Die Versammlung beschließt die Höhe der jährlichen Zuführung. Wir geben dazu eine Einschätzung ab und bereiten bei Bedarf die Einholung von Angeboten vor.
Eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer belegt das rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagenwissen. Für die Gemeinschaft ist das ein Nachweis, dass der Verwalter als zuverlässiger Partner fachlich geeignet ist, die Liegenschaft zu betreuen.
Wir überwachen die Eingänge monatlich. Fehlt eine Zahlung, folgt eine Mahnung. Bleibt der Ausgleich aus, informieren wir den Beirat. Reicht das außergerichtliche Mahnwesen nicht, muss die Gemeinschaft über die Übergabe an einen Anwalt abstimmen.